AGB

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schilder2go erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Schilder2go mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Ihnen/Sie“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Ihre Geschäftsbedingungen oder die Geschäftsbedingungen Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Schilder2go ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Schilder2go auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Ihre Geschäftsbedingungen oder die eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer aus Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Selbstständige und Privat Personen. Neben der Überprüfung Ihrer Unternehmereigenschaft im Rahmen des Bestellprozesses sind wir berechtigt, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft durch das Vorlegen geeigneter und aktueller Belege, z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, zu verlangen.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote von Schilder2go sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Schilder2go innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen Schilder2go´s vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Schilder2go behält das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung Schilder2go´s weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Sie haben auf Verlangen Schilder2go´s diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

3. Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und gelten für den jeweils aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jede Partei ist berechtigt, aufgrund von veränderten Marktbedingungen Preisverhandlungen zu verlangen. Als veränderte Marktbedingungen verstehen die Parteien eine Veränderung des Großhandelspreisindex. Sie zahlen grundsätzlich mit EC Karte. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu überweisen. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leisten Sie bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 7 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist. Ihnen steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Schilder2go ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen. Sie erklären sich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

4. Lieferung

Bestellungen, die werktags bis 17.00 Uhr in unserem System erfasst werden, werden am selben Tag noch bearbeitet. Für Artikel, bei denen eine abweichende Lieferzeit genannt ist, gilt mindestens die dort angegebene Lieferzeit. In Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeiten sind verbindlich. Ausgenommen hiervon sind Aufträge, bei denen es nach Auftragserteilung zu Änderungswünschen seitens des Kunden kommt, spätere Zusatz- oder Erweiterungsaufträge erteilt werden sowie fehlende Unterlagen, Prägefreigaben vom Kunden eingereicht werden.

5. Sonderanfertigungen

Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind schriftlich zu bestellen. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von Schilder2go nicht geprüft. Wir schließen jegliche Haftung aus, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Auftragsvergabe auf erstes Anfordern frei. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Werkzeuge, Schablonen und Dateien ähnliches bleiben, auch wenn Sie Ihnen gesondert berechnet werden, Eigentum von Schilder2go und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für uns keine Verpflichtung, Digitalisierungen oder ähnliches länger als 6 Monate aufzubewahren.

6. Erfüllungsort, Gefahrübergang

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Titisee-Neustadt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen Schilder2go´s. Die Gefahr für Transportschäden, des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung aus jedwedem Grund geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Schilder2go noch andere Leistungen wie Versand übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei Ihnen liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf Sie über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Schilder2go Ihnen dies angezeigt hat. Die Sendung wird von Schilder2go nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Ansonsten gilt unter Kaufleuten die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

7. Gewährleistung, Sachmängel

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Wochen ab Übergabe der Kaufsache, auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leisten wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Ist ein Mangel weder durch unsere Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder sind wir nach Aufforderung dazu nicht bereit, können Sie Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Schilder2go´s oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich gewähren. Insbesondere sind Angaben wie Preislisten oder sonstige Ihnen von uns überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Ware zu verstehen. Auf Verlangen Schilde2go ist ein beanstandeter Liefergegenstand an Schilde2go zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Schilder2go die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden Schilder2go´s, können Sie unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Schilder2go aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Schilder2go nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Ihre Rechnung geltend machen oder an Sie abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Schilder2go bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche gegen Schilder2go´s gehemmt. Die Gewährleistung entfällt, wenn Sie ohne Zustimmung Schilder2go´s den Liefergegenstand ändern oder durch Dritte ändern lassen und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall haben Sie die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

Die Haftung Schilder2go´s auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt soweit dies zulässig ist. Schilder2go haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben Ihres Personals oder den Schutz von Ihrem Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit Schilder2go gem. § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Kroschke bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht Schilder2go´s für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und - Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen Schilder2go´s. Soweit Schilder2go technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Schilder2go geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung Schilder2go´s wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Schutzrechte

Schilder2go steht nach Maßgabe dieses § 9 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Bei Rechtsverletzungen durch von Schilder2go gelieferte Produkte anderer Hersteller wird Schilder2go nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Ihre Rechnung geltend machen oder an Sie abtreten. Ansprüche gegen Schilder2go bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 9 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

10. Eigentumsvorbehalt

Schilder2go behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben bis zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

11. Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung. Diese steht Ihnen unter www.schilder2go.de zur Verfügung.

12. Qualitätskodex

Schilder2go® erfüllt die Standards der *DIN CERTCO*. Schilder2go® ist ein Zugelassener Zertifizierter Fachbetrieb, zum Prägen von Kfz-Kennzeichen und zur Herstellung von 3D-Kennzeichen.

13. Rückgaberecht

Bei Standardartikeln haben Sie ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Anlieferung. Dies gilt für alle Artikel, die im verkaufsfähigen Zustand und originalverpackt bei uns eintreffen. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

14. Schlussbestimmungen

Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Schilder2go und Ihnen der Firmensitz von Schilder2go. Für Klagen gegen Schilder2go ist in diesen Fällen ausschließlicher Gerichtsstand Titisee-Neustadt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Die Beziehungen zwischen Schilder2go und Ihnen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.